Einkommensteuern sparen

30. August 2017 at 13:41 Hinterlasse einen Kommentar

Eine gute Nachricht für alle Selbständigen:

Für Wirtschaftsjahre, die ab dem 1.1.2017 beginnen, kann man wieder Gewinnsteuern sparen.
Die Finanz wird großzügiger! Seit heuer sind es nicht mehr nur Wohnbauanleihen, sondern wieder eine breitere Auswahl an Wertpapieren, welche Selbständigen einen Steuervorteil bringen.

Bis zu 13% des Betriebsgewinnes steuerbefreit!

Um diesen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag sinnhaft zu nutzen, können Selbständige in Wertpapiere gemäß § 14 Abs.7 Z 4 EstG investieren.

Interessant ab Gewinnen von über 30.000,–.
Beispiel: Gewinn 40.000,– davon 13% = Gewinnfreibetrag 5.200,– abzüglich Grundfreibetrag 3.900,– = Investitionsbedinger Freibetrag 1.300,– (Anschaffung von geeigneten Fonds bei Loifinanz). Zu versteuernder Gewinn daher 34.800,– (Gewinn 40.000,– minus Gewinnfreibetrag 5.200,–)

Maximaler Gewinnfreibetrag 45.350,–, da gedeckelt.
Berechnung: 30.000-175.000 13%, 175.000 bis 350.000 7% 350.000 bis 580.000 4,5%

Nützen können diesen Freibetrag natürliche Personen und Gesellschafter von Mitunternehmen (z.B. KG, OG), die Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit (Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit undLand- und Forstwirtschaft) erwirtschaften.

Beispiele:
Freiberufler: Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Unternehmensberater
Gewerbetreibende: Tischler, Schlosser, Installateure, Dachdecker, Spengler, Zimmerer, Maler, Einzelhändler, Immobilienmakler etc.

Damit man in den Genuss eines Freibetrages kommt, muss man einmal mit dem Steuerberater den jährlichen Gewinn feststellen (zeitgerecht, so früh wie möglich, spätestens November) und in der jährlichen Steuererklärung getrennt nach Investitionen in körperliche Wirtschaftsgüter und Wertpapiere §14-EStG-Fonds ausweisen.

Loifinanz gibt sehr gerne nähere Auskünfte und errechnet individuelle Beispiele.
Loifinanz verfügt auch über eine Reihe sehr gut geeigneter und auch lukrativer, namhafter Investmentfonds.

Es lohnt sich, einmal darüber zu sprechen. http://www.loifinanz.at

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Gewinnfreibetrag für Unternehmer: Steuersparmodell – Neuerung 2017 Wohnbaufinanzierung

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Herbert Loidolt

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